„Bitte, bitte, Mama! Alle sind da drin!“

Schon seit Monaten lag Katrina* ihrer Mutter Marianne in den Ohren: Nichts wünsche sie sich mehr, als bei www.habbo.com mitzumachen, dem mit gut 500 000 Mitgliedern weltweit größten virtuellen Hotel, einem Tummelplatz für Teenies. „Ich werde Leute aus ganz England kennenlernen!“

„Aber du bist erst elf Jahre alt“, war Mariannes Standardantwort.

„Ich passe auch auf. Versprochen!“

Schließlich kriegte das jüngste von vier Kindern ihre Mutter herum. Sie durfte sich anmelden, solange sie sich an bestimmte Regeln hielt: Telefonnummern, E-Mail-Adressen und vor allem die Anschrift der Familie mussten geheim gehalten werden.

Was konnte schon passieren?

Dass etwas nicht stimmte, merkte Marianne, als Katrina an einem Samstag im Februar 2010 zu einer Geburtstagsparty ging, ohne ihr neues Handy mitzunehmen. Marianne sah zufällig, wie eine SMS ankam. „Bin in 15 Minuten da“, las sie. „Ich liebe dich.“

Marianne war verwirrt. War Katrina denn nicht auf der Party? Beunruhigt sah sie sich den Nachrichtenspeicher an. Sie fand 70 SMS von einem Eric, einige davon sexuell anzüglich. Sie wählte Erics Nummer, landete aber auf der Mailbox eines „Andreas“, der nicht wie ein Teenager klang, sondern wie ein Erwachsener.

Sie rief ihren Mann bei der Arbeit an: „Ich glaube, ein Pädophiler ist hinter unserer Kleinen her!“

„Ich komme sofort heim“, erwiderte er. „Schau dir Katrinas Laptop an!“

Was sie dort sah, ließ den schlimmsten Albtraum aller Eltern wahr werden: mehrere E-Mails von „Andreas“ an Katrina; in einer davon war von gemeinsamem Sex in der vergangenen Woche die Rede und davon, was er das nächste Mal mit ihr tun würde. Dieser Mann sprach von ihrer Tochter, ihrer Kleinen, die noch nicht mal einen BH trug!

Marianne war speiübel, ihre Gedanken rasten. Was hatte sie falsch gemacht? Lag es daran, dass ihr Mann und sie Vollzeit arbeiteten? Katrina wusste wie ihre Geschwister, dass sie nie mit Fremden reden durfte.

Als Katrina nach Hause kam, versuchte sie alles zu leugnen. Eric sei einfach jemand, den sie auf Habbo kennengelernt hatte, sagte sie, und Andreas ein älterer Freund von ihm.

„Und was ist mit diesen E-Mails?“, insistierte Marianne. „Wir gehen zur Polizei!“

Nach und nach kam alles ans Licht. Zunächst hatte Katrina geglaubt, „Eric“ sei zwölf, dann 14, dann 18. Mit seiner Kreditkarte hatte er auf der Website ein virtuelles Hotelzimmer für sie gebucht; dort waren sie „zusammen eingezogen“. Sie nannte ihn ihren Freund, und er nannte sie seine Prinzessin. Als er vorschlug, den Schritt aus ihrem virtuellen Liebesnest in die Realität zu tun, schien das ganz natürlich. Es spielte keine Rolle, dass er 28 Jahre alt war. Nach der Schule holte er sie in seinem BMW ab, lud sie zum Essen ein und nahm sie danach mit in ein echtes Hotel, mit einem echten Bett und einer echten Dusche. Er vermittelte ihr das Gefühl, erwachsen zu sein und schön. Keiner schöpfte Verdacht, denn zum Abendessen war Katrina wieder zu Hause.

„Ich liebe ihn“, beteuerte sie nun.

Die Eltern brachten Katrinas Computer zur Polizei. Erst einen Monat zuvor war ein neues Gesetz verabschiedet worden, welches „Online-Grooming“ – das Erschleichen des kindlichen Vertrauens und das Anbahnen sexuellen Missbrauchs über das Internet – zur Straftat erklärte.

Leider ist Katrinas Fall keine Ausnahme. In ganz Europa gibt es Kinder, die sich in Sicherheit wiegten, als sie sich ins Netz wagten. Kinder, an die man sich über soziale Netzwerke, durch Instant Messages oder über ein Onlinespiel heranmachte; Kinder, die durch ein simples, durchs Web verschicktes Kompliment verführt wurden und nicht im Traum daran dachten, dass ihnen etwas Böses zustoßen könnte, wenn sie ihren neuen Freund im realen Leben treffen.

So wie der einsame Zwölfjährige aus Ungarn, der glaubte, er hätte in einem Chatroom ein nettes Mädchen kennengelernt. Er wollte sie in einem Park treffen – wurde dort aber von ihrem angeblichen Onkel vergewaltigt. Oder das 14-jährige finnische Mädchen, das von einem 63-jährigen Mann sexuell genötigt wurde, der sich als 18-Jähriger ausgegeben hatte. Und der Russe, der als „Onkel Alexey“ bekannt war und sich im Netz Jugendliche angelte, die er dann zu sich nach Hause einlud und belästigte. Nach seiner Verhaftung fand die Polizei auf seinem Computer die Anschriften von 280 Kindern.

Es geht um eine Straftat, die sich von Parks und Schulen auf einen viel größeren Tummelplatz verlegt hat: das Internet, das zu jeder beliebigen Zeit etwa 14,6 Millionen Nutzer unter 17 Jahren zählt. Während ihre Finger über Tastaturen und Smartphone-Displays fliegen, bemühen sich Eltern, Polizei und Regierungen darum, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Die Schwierigkeit besteht darin, dass es keine verlässlichen statistischen Werte gibt. Julia Davidson, Professorin für Kriminologie an der Kingston-Universität in London, ist mitverantwortliche Leiterin der ersten Studie der EU-Kommission zum Online-Grooming. Sie führt den Mangel an Daten darauf zurück, dass bisher in diesem Bereich zu wenige Sexualtäter tatsächlich verurteilt worden sind.

„Zurzeit sind in Großbritannien nur etwa 70 Männer wegen missbräuchlicher Anfreundung mit Kindern über das Internet inhaftiert. 50 von ihnen sind zu einem Interview für die Studie bereit“, sagt sie. „Verdeckte Polizeiermittler, die sich in Chatrooms als Kinder ausgeben, erhalten jede Woche mehrere Hundert Kontakte mit erwachsenen Männern, aber das tatsächliche Ausmaß des Problems kennen wir gar nicht.“

Für Yvonne van Hertum aus Rotterdam sind Zahlen unwichtig. Die Kinderrechtsaktivistin bekommt jede Woche Anrufe von ratsuchenden Eltern – darunter auch Katrinas –, die entdeckt haben, dass ein Sexualtäter es auf ihre Kinder abgesehen hat. „In Europa haben Pädophile im Internet ein leichtes Spiel“, sagt sie.

Wie überwacht man aber eine Welt, in der 49 Prozent der Neun- bis 16-Jährigen einen Internetanschluss im eigenen Zimmer haben? In der 59 Prozent ein Profil in einem sozialen Netzwerk haben, wovon mehr als ein Viertel für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist? Fast ein Drittel dieser Jugendlichen gibt zu, mit Personen kommuniziert zu haben, die sie nie zuvor gesehen haben, und 9 Prozent treffen diese Leute im realen Leben.

Trotzdem macht die Polizei Fortschritte bei einigen Internetstraftaten gegen Kinder, speziell was das Erstellen und Verbreiten pornografischer Bilder angeht. Dank der Datenbank von Interpol, auf die Ermittler aus 25 Ländern Zugriff haben, konnten mehr als 2100 Kinder weltweit gerettet werden. Und im März 2011 ließ Europol in Zusammenarbeit mit der Polizei mehrerer Länder den bis dato größten Pädophilenring im Internet mit Tausenden Mitgliedern auffliegen.

Das Anbahnen sexuellen Missbrauchs über das Internet ist ein Problem, mit dem sich zurzeit jedes europäische Land allein herumschlägt. Nur eine Handvoll Länder hat überhaupt Gesetze, die speziell auf die Onlineverführer abzielen.

Die meisten nationalen Polizeikräfte haben einige Spezialisten, deren Aufgabe die Überwachung des Netzes und der Chatrooms ist, aber eine beabsichtigte Straftat ist manchmal schwer auszumachen. Die Ermittler müssen entscheiden, ob hinter einer auf den ersten Blick unverfänglichen Nachricht eine Bedrohung steckt. Deshalb belangen die meisten Länder die Onlineverführer erst, nachdem ein Missbrauch stattgefunden hat.

Die Bandbreite dessen, was man den Straftätern zur Last legt, ist aus demselben Grund sehr groß: vom Vergehen der „Schädigung Minderjähriger“ bis hin zum Geschlechtsverkehr. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen über zehnmonatige Inhaftierung, etwa des 63-jährigen Finnen, bis hin zu fünf Jahren für den mehrfachen Kinderschänder „Onkel Alexey“, der seit 2008 einsitzt und bald wegen guter Führung entlassen werden könnte.

Allzu oft behindern Bürokratie und Personalmangel die Ermittlungen. Etwa im Fall von Corentin Laborie, einem 13-jährigen Jungen aus Südwestfrankreich. 2008 überredete ihn ein Sexualtäter, der sich als junges Mädchen ausgab, sich auszuziehen und vor seiner Internetkamera zu onanieren. Als seine Mutter merkte, was passiert war, ging sie schnurstracks zur Ortspolizei. Aber die Ermittler fanden bald heraus, dass der Mann in einem anderen Bezirk wohnte, und übergaben die Akte an die französische Nationalpolizei. Dort liegt sie nun seit drei Jahren. Es gab keine Festnahme, und der Staatsanwalt teilte der Mutter mit, er habe zu viele Fälle und könne sich nicht exklusiv mit dem ihres Sohnes beschäftigen.

Ein Vorstoß des EU-Parlaments für ein in ganz Europa gültiges Gesetz verlief 2009 im Sande – auch wegen des Begriffs der „Ehemündigkeit“. Das Alter, in dem man ehemündig ist, ist in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich geregelt und reicht von 13 in Spanien bis 17 in Irland.

Zurzeit wird ein neuer Anlauf zu einem gemeinsamen Gesetz gemacht. Die vorgeschlagene Richtlinie deckt alle möglichen Arten von Kindesmissbrauch ab, vom Sextourismus bis hin zur Kontaktaufnahme zum Zwecke sexuellen Missbrauchs – eine Definition, die über das „Online-Grooming“ hinausgeht, weil sie auch Aktivitäten außerhalb des Internets mit einbezieht. Die Altersgrenze der sexuellen Mündigkeit Jugendlicher definiert man hier über das Alter, bis zu dem es Erwachsenen nach nationalem Recht verboten ist, sexuelle Kontakte mit Jugendlichen zu haben. Die Höchststrafe für Erwachsene, die sich nicht daran halten, wird auf fünf Jahre festgelegt. Erwachsene, die mithilfe von Informations- oder Kommunikationstechnologien versuchen, sich zu Missbrauchszwecken mit Kindern zu verabreden, unterliegen einer Höchststrafe von einem Jahr hinter Gittern. Und die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den Zugriff auf Internetseiten mit Kinderpornografie zu sperren.

Theo Noten, Mitglied des europäischen Vorstandes von ECPAT, einer internationalen Organisation zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, kennt Kinder wie Katrina – fröhliche, gutgläubige Kinder, die im Internet neue Freunde gewinnen möchten und die es dann durch puren Zufall trifft. Er hat auch gefährdete Kinder gesehen, die in der Familie Missbrauch erdulden mussten und sich schämen, irgendjemandem zu erzählen, was sie getan haben.

„Es gibt keine einfache Lösung, nicht das eine Gesetz, welches das Problem aus der Welt schafft“, sagt Noten. „Wir müssen es von vielen verschiedenen Seiten her angehen. Wir müssen auf Prävention setzen.“

Ein erster Schritt ist, herauszufinden, wie Onlinesexualtäter ticken. Sie sind manipulativ und wandlungsfähig. Sie geben sich als das aus, was ihre Opfer brauchen: bester Freund und Vertrauter, guter Zuhörer oder, wie in Großbritannien geschehen, ein gütiger Elternteil. In diesem Fall verführte ein 36-jähriger Familienvater ein 13-jähriges Mädchen, als er festgestellt hatte, dass es eine Vaterfigur suchte. Nachdem er das Mädchen im Internet umworben hatte, trafen sie sich sechsmal in sechs Monaten. Er überschüttete die Kleine mit Geschenken, ging mit ihr in ein Motel, um mit ihr zu schlafen, und versicherte ihr, es sei Liebe. „Als Kind hatte sie es schwer gehabt“, sagt die Kriminologin Julia Davidson. „Der Mann wusste ganz genau, was er tat. Groomer bringen in Erfahrung, worauf ihre Opfer ansprechen, um dann ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.“

Der Mann sitzt jetzt im Gefängnis.

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, so Davidson, dass die Verführer im Netz im Allgemeinen einen etwas höheren IQ von etwa 110 oder mehr haben, wenig formale Bildung besitzen, dafür eine hohe IT-Kompetenz. Viele von ihnen arbeiten in sozialen Netzwerken mit 200 bis 300 Namen gleichzeitig. Da sie von den meisten zurückgewiesen werden, finden sie ihre Opfer häufig unter Mädchen im frühen Teenageralter, viele davon aus schwierigen Familienverhältnissen.

„Die Frage ist: Wie können wir das Bewusstsein dieser kleinen gefährdeten Gruppe von Kindern schärfen?“, sagt Davidson.

Ein Weg, um mehr Kinder zu erreichen, sind sorgfältig durchdachte Informationsprogramme und Kampagnen. Aber damit ist es nicht getan. Die Betreiber der Websites – dort, wo die Kinder überhaupt erst angreifbar sind – müssen Verantwortung übernehmen, aktiver werden und dem Missbrauch vorbeugen. Zurzeit kontrollieren die Anbieter den Austausch in ihren Chatrooms nur halbherzig und werden erst nach Beschwerden aktiv.

„Sie stecken alle den Kopf in den Sand“, so der Vorwurf von Rebecca Newton. Sie ist Expertin in Sachen Onlinesicherheit für Kinder und hat früher als Sicherheitsverantwortliche für Habbo gearbeitet. „Ich habe alle möglichen Arten von sozial zweifelhaftem Verhalten im Internet gesehen, aber die Betreiber wollen nicht wahrhaben, dass so etwas auf ihren Sites passiert.“ Es gibt einfach nicht genug ausgebildetes Personal, um auf Websites mit Millionen von Nutzern die Sicherheit zu gewährleisten.

Außerdem kommt man den Sexualtätern nicht so leicht auf die Schliche. „Sie wissen genau, wie man bestimmte Schlüsselbegriffe umgehen kann“, sagt sie. „Die Unternehmen sollten daher auch spezielle Software einsetzen, die die Chatlogs viel effektiver durchsuchen kann.“

Letzten Endes jedoch hängt alles davon ab, dass Eltern und Kinder mehr Verantwortung übernehmen.

„Als Eltern stehen wir in vorderster Front“, meint Theo Noten. „Wir sollten uns die Zeit nehmen, mit unseren Kindern über diese Dinge zu sprechen. Es geht eben nicht nur um den bösen Mann, der sich im realen Leben im Gebüsch versteckt. Es geht um echte Gefahren im Internet, Gefahren, mit denen sie vielleicht nicht rechnen. Wir müssen unseren Kindern beibringen, Nein zu sagen.“

Katrinas Eltern haben das auf die harte Tour gelernt. Über ein Jahr nach der ominösen SMS hat die Familie immer noch nicht in ihr altes Leben zurückgefunden. Marianne war außer sich, als „Andreas“ vor Gericht aussagte, er habe nur nach einer Beziehung gesucht und gedacht, Katrina sei älter. Ihrer Meinung nach hätte der Mann für den Missbrauch und die Straftat des Onlineverführens eine härtere Strafe bekommen müssen als zwei Jahre Gefängnis und sechs Monate auf Bewährung.

Katrina ist inzwischen zwölf Jahre alt, erhält psychologische Beratung, steht aber immer noch im Bann ihres Verführers und ist wütend auf ihre Eltern, weil sie zur Polizei gegangen sind. Sie ist innerlich zerrissen: Einerseits will sie ihre Liebe zu dem Täter nicht aufgeben, andererseits ahnt sie, dass das, was er getan hat, falsch war. Sie schläft nachts nicht gut und hat oft Albträume.

Ihre Eltern kämpfen mit Gefühlen der Schuld und des Versagens. Vorher waren sie eine ganz normale Familie.Jetzt haben die Eltern ständig Angst vor dem Unbekannten. Sie machen sich jedesmal Sorgen, wenn eines ihrer Kinder das Haus verlässt, und fürchten das Internet. Den PC haben sie Katrina weggenommen.

„Das wird schon wieder“, sagt Marianne. Sie rät anderen Eltern dazu, wachsam zu sein: „Man denkt ,unserer Familie kann so etwas nicht zustoßen‘ – und dann steht man plötzlich vor einem Scherbenhaufen.“

In unserer nächsten Ausgabe stellen wir Maßnahmen vor, die Internetbetreiber und soziale Netzwerke ergreifen sollten, um der Onlineverführung von Kindern vorzubeugen.

*Sämtliche Namen wurden geändert.

INTERNET: Gefahr im Netz (1)

 

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